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11.02.2021

Fachverband schlägt Öffnungsoptionen vor

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Der Fachverband Gebäude-Klima e. V. hat den Status-Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg“ veröffentlicht. Er setzt sich dafür ein, dass im Lockdown Öffnungsoptionen für z. B. Geschäfte ermöglicht werden, wenn Betreiber nachweisen, dass sie die notwendigen Anforderungen zur Verringerung des Infektionsrisikos einhalten.

Reduziertes Infektionsrisiko soll Öffnungsoptionen ermöglichen

Wie der Fachverband auf www.fgk.de berichtet, sollte Betreibern das Öffnen erlaubt werden, wenn sie nachweisen, dass ihre Organisation und Technik geeignet sind, das Infektionsrisiko gering zu halten.

Der Status-Report 52 schlägt Regeln für ein vereinfachtes Nachweisverfahren auf Basis europäischer Normen vor. Wie die AHA-Maßnahmen kann auch dieser Vorschlag jedoch keinen absoluten Schutz bieten.

Das Ziel sollte jedoch ein möglichst großer Nutzen bei noch vertretbarem Aufwand sein. Statt Lockdown für alle sollte es Öffnungsoptionen geben, wenn bestimmte Anforderungen erfüllt werden.

Verbesserung des Infektionsschutzes mit Luftreinigungssystemen

Eine Verringerung des Risikos sich in Räumlichkeiten zu infizieren, lässt sich vor allem durch eine erhebliche Reduzierung der Personenzahl im Raum umsetzen. Zusätzlich können lüftungstechnische Maßnahmen einen verbesserten Schutz vor einer Infektion über Aerosole unterstützen.

Lüftungstechnischer Schutz durch Sekundärluftreinigungssysteme mit:

  • HEPA Filtern
  • UV-C oder
  • Kombinationen von Feinfiltern

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*Achtung: Nicht alle Geräte filtern Viren und Virenpartikel aus der Luft. Achten Sie auf HEPA-Filter der Klasse H13 oder H14!

Bei richtiger Dimensionierung des Systems kann die Raumluft so weit verbessert werden, dass eine hohe Luftqualität erreicht wird, ohne die Belegungsdichte zu reduzieren, so der Fachverband.