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Frigo-News

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05.12.2023

Kälte-Klima-Richtlinie: Sichere Förderbedingungen erforderlich

VDKF und Bundesfachschule haben eine Stellungnahme erarbeitet, die auch von BIV, FGK, BTGA und RLT-Herstellerverband mitunterzeichnet wurde. In ihr fordern die genannten Organisationen die Fortführung der BAFA-Förderung nach der „Kälte-Klima-Richtlinie“.

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01.12.2023

Frigotechnik Stuttgart: Markus Lenz ist Niederlassungsleiter

Zum 1. Dezember 2023 übernimmt Herr Markus Lenz (47) die Leitung der Frigotechnik-Niederlassung Stuttgart (Gerlingen). In seiner Position als Niederlassungsleiter verantwortet er die Führung sowie Organisation der Niederlassung und ist zentraler Ansprechpartner für unsere Klima- und Kältefachkunden im Vertriebsgebiet Stuttgart und Umgebung.

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17.11.2023

Neu: FrigoLine Kältesets CO2

Mit unseren FrigoLine Kältesets CO2 ist der Einstieg in die Kälte mit R744 möglich. Die CO2-Kältesets sind für kleine Geschäfte, Hotels, Restaurants und Kantinen mit bis zu drei Kühlräumen oder Kühlregalen (von min. 1,5 kW) geeignet. Sie erhalten abgestimmte Komplettsysteme für Normalkühlung aus Expertenhand. Profitieren Sie von den Vorteilen konfigurierter FrigoLine Kältesets und sparen Sie wertvolle Zeit und Geld!

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15.11.2023

Werkzeugwochen 2023

Mit unseren Aktion "Werkzeugwochen" fallen jetzt nicht nur die Temperaturen. Auch in diesem Jahr bieten wir professionelle Arbeitshilfen zu einmaligen Sonderpreisen an. Nutzen Sie Ihr Budget zum Jahresende, entscheiden Sie sich für unser Aktionssortiment und sparen Sie bares Geld!

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01.11.2023

Bosch Aktion: Jubiläumspakete

Sparen Sie bares Geld mit der Bosch Jubiläumsaktion. Die ausgewählten Servicegeräte sind für A2L-Kältemittel geeignet und mit unseren zwei Paketangeboten zu einmaligen Aktions-Nettopreisen zu erwerben. Die Aktion ist gültig nur solange der Vorrat reicht.

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30.10.2023

Aktuelle F-Gase-Verordnung steht fest!

Am 24. Oktober 2023 hat der Umweltausschuss des Europäischen Parlaments die vorläufige Trilog-Einigung zur Änderung der F-Gase-Verordnung bestätigt. Diese Vereinbarung ist noch nicht rechtskräftig und muss noch vom EU-Parlament und EU-Rat offiziell verabschiedet werden. Änderungen am Verordnungstext sind voraussichtlich nicht mehr zu erwarten.