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07.10.2025

BEG-Förderung Luft-Wärmepumpen: Anpassung der technischen Kriterien

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Ab 2026 müssen Außenluft-Wasser-Wärmepumpen sowie Luft-Luft-Wärmepumpen eine Geräuschemission aufweisen, die 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegt, um förderfähig zu sein. Dieses Kriterium ist Teil der technischen Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und soll zur Reduzierung der Lärmbelastung in Wohngebieten beitragen.

Kriterien für BAfA-Listung ändern sich ab dem 01.01.2026

Ab dem 01.01.2026 müssen außenliegende Luftwärmepumpen für die BEG-Förderung 10 dB unter dem gesetzlichen Grenzwert liegen, was eine Anpassung der technischen Voraussetzungen für die Förderung bedeutet.

Bisher (seit 2024) war eine Förderung bzw. Aufnahme von Wärmepumpen in die BAFA-Liste gewährleistet, wenn die Geräuschemissionen mind. 5 dB(A) niedriger ist, als nach Ökodesign-Verordnung vorgegeben.

Wärmenennleistung≥6 kW>6 bis ≤ 12 kW>12 bis ≤ 30 kW>30 bis ≤ 70 kW
Gesetzliche Anforderung* seit 201565 dB70 dB78 dB88 dB
Förderfähige Anforderung* seit 202460 dB65 dB73 dB83 dB
Förderfähige Anforderung* ab 202655 dB60 dB68 dB78 dB

*Anforderungen an den Schallleistungspegel von Raumheizgeräten und Kombiheizgeräten mit Wärmepumpe

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Noch bis Ende 2025 Förderung nach bestehenden Kriterien einreichen

Die Datenpflege des BAFA befindet sich derzeit in Überarbeitung, sodass sämtliche Angaben als vorläufig einzustufen sind. Anlagen, die den gesetzlichen Geräuschgrenzwert um mehr als 10 dB(A) überschreiten und ab 2026 nicht mehr förderfähig sind, können jedoch noch bis zum Jahresende 2025 im Antragsverfahren zur KfW-Förderung berücksichtigt werden. Der Neubausektor bleibt von dieser Anpassung unberührt.

Hinsichtlich Kältemittel empfiehlt die BEG grundsätzlich die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln und gewährt für solche Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel verwenden, nun eine Bonusförderung von 5 %. Ab dem 01.01.2028 sind dann nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln förderfähig.
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