03.08.2026
Deine KAT-Zertifikate sind veraltet – das musst du jetzt für die Zukunft wissen

Die Kältebranche steht vor einer wichtigen Umstellung: Die bekannten KAT-I- bis KAT-IV-Zertifikate gehören mittelfristig der Vergangenheit an. Mit der neuen Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 wird das europäische Zertifizierungssystem für Kältefachkräfte grundlegend angepasst. Für Unternehmen bedeutet das: Bestehende Sachkundenachweise bleiben zwar übergangsweise gültig, aber die Umstellung auf die neuen Zertifikate muss rechtzeitig vorbereitet werden.
Warum gibt es ein neues Zertifizierungssystem?
BROSCHÜRE: KAT-ZERTIFIKATE. WAS SIE JETZT WISSEN MÜSSEN. ➤
- CO₂,
- Ammoniak (NH₃),
- Kohlenwasserstoffen fallen künftig unter die Zertifizierungsvorgaben.
Der entscheidende Artikel für die Praxis ist dabei Artikel 10 der F-Gase-Verordnung: Er regelt Zertifizierung, Ausbildung und die zukünftige regelmäßige Auffrischung der Kenntnisse.
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Die neuen Zertifikate ersetzen KAT I bis IV
| Neues Zertifikat | Tätigkeitsbereich |
|---|---|
| A1 | Alle relevanten Tätigkeiten an Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen und Kohlenwasserstoffen |
| A2 | Wie A1, jedoch begrenzt auf kleinere Füllmengen |
| B | Arbeiten an Anlagen mit CO₂ |
| C | Arbeiten an Anlagen mit Ammoniak (NH₃) |
| D | Rückgewinnung von F-Gasen bei kleineren Anlagen |
| E | Dichtheitskontrollen ohne Eingriff in den Kältekreislauf |
Übergangsphase für KAT-Zertifikate


Auffrischung wird Pflicht
- Ab dem 12. März 2027 müssen Mitgliedstaaten sicherstellen, dass zertifizierte Personen mindestens alle sieben Jahre an einer Auffrischungsschulung teilnehmen oder ein entsprechendes Bewertungsverfahren absolvieren.
- Für bestehende Zertifikatsinhaber gilt eine Übergangsfrist: Spätestens bis zum 12. März 2029 muss die erste Auffrischung erfolgt sein.

Für Unternehmen bedeutet das: Die Schulungsplanung sollte frühzeitig beginnen. Wer erst kurz vor Ablauf der Frist handelt, riskiert Verzögerungen bei der Umstellung.
Was ändert sich in Deutschland?
- Sachkundebescheinigungen für natürliche Personen,
- Unternehmenszertifikate,
- Anerkennung von Prüfstellen,
- Auffrischungskurse,
- Zuständigkeiten der Behörden.
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Wichtig: Eine Sachkundebescheinigung bestätigt dabei ausschließlich die fachliche Qualifikation für bestimmte Tätigkeiten und Kältemittelbereiche. Sie ersetzt keine Eintragung in die Handwerksrolle. Bestehende Sachkundebescheinigungen und Unternehmenszertifikate nach der alten Regelung gelten grundsätzlich noch bis zum 12. März 2029 weiter. Bis dahin sollte die Umstellung abgeschlossen sein.
Was müssen Kältebetriebe jetzt tun?
- Welche Anlagen werden betreut?
- Welche Kältemittel kommen zum Einsatz?
- Welche Arbeiten werden durchgeführt?
- Welches KAT-Zertifikat liegt vor?
- Welche Tätigkeiten werden tatsächlich ausgeführt?
- Welche neue Sachkundebescheinigung ist erforderlich?
- Die erforderlichen Kurse oder Bewertungsverfahren sollten rechtzeitig organisiert werden.
- Erst wenn die benötigten Mitarbeiterqualifikationen geklärt sind, sollte das neue Unternehmenszertifikat beantragt werden.

Wo erhalten Unternehmen die neue Betriebszertifizierung?
- Ausreichende Anzahl entsprechend qualifizierter Mitarbeiter
- Geeignete Werkzeuge, Messmittel und technische Ausstattung
Intervalle für Dichtheitskontrollen bei HFO-Kältemitteln und Gemischen gemäß Anhang II Gruppe I
| Füllmenge in kg | Ohne Leckageerkennungssystem | Mit Leckageerkennungssystem |
|---|---|---|
| ab 1 kg* | alle 12 Monate | alle 24 Monate |
| ab 10 kg | alle 6 Monate | alle 12 Monate |
| ab 100 kg | alle 3 Monate | alle 6 Monate |

