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23.03.2023

BAFA-Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wieder möglich

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Am  16.02.23  haben wir darüber berichtet, dass die Förderung von Luft-Luft-Wärmepumpen vorübergehend ausgesetzt wird. Grund war die unklare Lage bei den Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle, so dass das BAFA mit den Geräteherstellern übereingekommen ist, die Beantragung der Förderung für Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen auszusetzen und sie vorübergehend von der Liste der förderfähigen Wärmepumpen zu streichen. Wie der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) jetzt mitteilt, ist die BAFA-Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen wieder möglich!

Prozess der Listung wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen

Nach Abstimmung zwischen dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und dem Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK) wird nun als Nachweis der Netzdienlichkeit von Luft-Luft-Wärmepumpen im Sinne der BEG-EM-Förderrichtlinie der Status-Report 60 (Version 2) „Anforderungen an DX-Luft-Luft-Wärmepumpen zur Erfüllung der Netzdienlichkeit nach BEG“ rückwirkend zum 1. Januar 2023 akzeptiert.

Damit können diese Geräte wieder in die Liste der förderfähigen Wärmepumpen aufgenommen und nach der BEG EM gefördert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Prozess der Listung aufgrund der neuen Anforderungen einige Zeit in Anspruch nehmen wird.

Darüber hinaus wurde mit der aktualisierten Fachunternehmererklärung klargestellt, dass für Luft-Luft-Wärmepumpen, die als Inneneinheiten Sekundärluftgeräte einsetzen, kein hydraulischer Abgleich erforderlich ist.