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28.07.2022

BEG: Neuerungen ab 15.08.2022

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Wie das BAFA berichtet, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die BEG Einzelmaßnahmen (Bundesförderung für effiziente Gebäude) angepasst, um im Bereich der Sanierung einen noch stärkeren Klimaschutzeffekt zu erreichen und eventuelle Gas-/Öl-Abhängigkeiten zu verringern.

Anpassung Fördermaßnahmen und neues Austauschprogramm

Um den Klimaschutzeffekt zu stärken und die Abhängigkeiten von Gas und Öl zu verringern, werden die BEG insgesamt und auch die BEG-Einzelmaßnahmen angepasst und durch ein neues Austauschprogramm für fossile Heizungen erweitert.

Die Anpassungen beziehen sich bei den Einzelmaßnahmen insbesondere auf zwei Bereiche:

  • Erstens wird die Förderung von allen gasverbrauchenden Anlagen aufgehoben sowie ein erweitertes Austauschprogramm für fossile Heizungen (sog. Heizungs-Tausch-Bonus) eingeführt.
  • Zweitens werden die Fördersätze für Einzelmaßnahmen angepasst, um eine attraktive Förderung für einen breiten Antragstellerkreis zu erhalten.
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