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09.07.2026

F-Gase-Verordnung: Diese Änderungen gelten ab dem 1. Januar 2027

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Mit der F-Gase-Verordnung (EU) 2024/573 verschärft die Europäische Union ihren Kurs zur Reduzierung fluorierter Treibhausgase. Ziel ist es, den Einsatz von teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW) schrittweise zu beenden und den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen zu beschleunigen. Während bestehende Anlagen grundsätzlich weiter betrieben werden können, treten zum 1. Januar 2027 wichtige Änderungen in Kraft, die Hersteller, Betreiber und den Kälte-, Klima- und Wärmepumpensektor unmittelbar betreffen.

Vom Phase-down zum Phase-out

Die neue Verordnung baut auf der bisherigen F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 auf. Während bislang die schrittweise Reduzierung der verfügbaren HFKW-Mengen (Phase-down) im Mittelpunkt stand, entwickelt sich dieses System nun zu einem langfristigen Phase-out.

Besonders deutlich wird dies bei den verfügbaren HFKW-Quoten: Bereits in den Jahren 2025 und 2026 liegt die zulässige Menge deutlich unter den ursprünglich vorgesehenen Werten. Ab dem 1. Januar 2027 erfolgt der nächste große Einschnitt – die verfügbare HFKW-Menge wird gegenüber dem ursprünglichen Reduktionspfad nahezu halbiert. Bis 2030 sinken die Quoten weiter erheblich, bevor sie bis 2050 vollständig auslaufen sollen.
Phase-down der HFKW-Quoten nach der F-Gase-Verordnung

Marktversorgung wird weiter eingeschränkt

Die Mengenbegrenzung betrifft ausschließlich das Inverkehrbringen von HFKW. Dadurch wird das Angebot an diesen Kältemitteln auf dem europäischen Markt weiter reduziert. Für Betreiber bedeutet dies nicht automatisch das Ende bestehender Anlagen. Diese dürfen grundsätzlich weiter betrieben werden. Allerdings wird die Verfügbarkeit von Kältemitteln zunehmend eingeschränkt, was die langfristige Wartungs- und Investitionsplanung wichtiger denn je macht.

Versorgung
Umso erfreulicher ist es, dass es uns gelungen ist, doch noch ein Kontingent an ausgewählten Kältemitteln zu sichern. Gleichzeitig haben sich die Marktpreise entgegen den Erwartungen zu Jahresbeginn inzwischen deutlich nach unten entwickelt.

Diesen Preisvorteil möchten wir gerne an Sie weitergeben.
Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihren aktuellen oder kommenden Bedarf zu prüfen. Gerne informieren wir Sie kurzfristig über verfügbare Mengen, aktuelle Marktpreise und individuelle Bezugsmöglichkeiten.

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Wartung bestehender Anlagen bleibt weiterhin möglich

Bereits seit dem 1. Januar 2025 dürfen fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 2.500 oder höher grundsätzlich nicht mehr für Wartung und Instandhaltung verwendet werden.

Für Bestandsanlagen gelten Übergangsregelungen:
  • Bis 1. Januar 2030: Einsatz aufgearbeiteter oder recycelter Kältemittel mit GWP ≥ 2.500 in bestehenden Kälteanlagen zulässig.
  • Bis 1. Januar 2032: Entsprechende Ausnahme für bestehende Klimaanlagen und Wärmepumpen.
  • Ab 1. Januar 2032: Verbot der Verwendung von Kältemitteln mit GWP ≥ 750 bei der Wartung ortsfester Kälteanlagen - ausgenommen Chiller.

*Diese Verbote gelten nicht für Militärausrüstung oder Tiefstkühlung von Erzeugnissen auf unter −50 °C.

Achtung

Wichtig bleibt dabei die Unterscheidung zwischen aufgearbeiteten und recycelten Kältemitteln. Recycelte Kältemittel dürfen ausschließlich von dem Unternehmen verwendet werden, das sie im Rahmen der Wartung zurückgewonnen hat, beziehungsweise von dessen Auftraggeber.

Neue Verbote für das Inverkehrbringen ab 2027

Neben der weiteren Verknappung der HFKW-Quoten treten zum 1. Januar 2027 zusätzliche Verbote für das Inverkehrbringen bestimmter neuer Erzeugnisse und Einrichtungen in Kraft. Maßgeblich ist dabei Artikel 11 der F-Gase-Verordnung in Verbindung mit Anhang IV.

Die Verbote betreffen ausschließlich neue Produkte und Anlagen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder für ihren Betrieb benötigen. Bestehende Anlagen müssen deshalb nicht außer Betrieb genommen werden.

Welche Produkte und Anlagen ab dem 1. Januar 2027 konkret nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, richtet sich nach Produktart, Leistungsklasse und dem jeweiligen GWP-Grenzwert der eingesetzten Kältemittel.

Ersatzteile für die Reparatur bestehender Anlagen bleiben weiterhin zulässig, sofern dadurch weder die Leistung noch die Füllmenge oder das Treibhauspotenzial (GWP) des verwendeten Kältemittels erhöht werden.
Inverkehrbringungs-Verbote bis 2035 ➤

Weitere Überprüfungen bereits geplant

Die F-Gase-Verordnung bleibt ein dynamisches Regelwerk. Bereits bis zum 1. Juli 2027 soll die Europäische Kommission prüfen, ob für mobile Kälte- und Klimaanwendungen wirtschaftliche, technisch realisierbare und energieeffiziente Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen verfügbar sind. Eine umfassende Überprüfung der gesamten Verordnung ist für das Jahr 2030 vorgesehen. Vor 2040 soll zudem bewertet werden, welcher HFKW-Bedarf in den verbleibenden Anwendungen noch besteht und wie der vollständige Ausstieg im Jahr 2050 umgesetzt werden kann.