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24.01.2022

F-Gase-Verordnung: Verwendungsverbote seit 01.01.2022

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Seit dem 1. Januar 2022 ist das Inverkehrbringen und die Verwendung von Kältemitteln (Frischware) mit einem Treibhauspotenzial (GWP) ≥ 150 im europäischen Raum für weitere Anwendungen untersagt. Erneut betroffen sind hermetische geschlossene Kühl- und Gefriergeräte für den gewerblichen Einsatz. Das seit 01.01.2020 geltende Verbot für das Inverkehrbringen von Kühl- und Gefriergeräten, die HFKW mit einem GWP ≥ 2.500 enthalten, hat sich zum dem 01. Januar 2022 auf ein GWP ≥ 150 verschärft. Neu hinzugekommen ist das Verbot der Installation mehrteiliger zentralisierter Kälteanlagen (Gewerbe), mit einer Nennleistung ≥ 40 kW und HFKW mit einem GWP ≥ 150. Mit diesen Regelungen der F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 werden weitere Schritte zur Reduzierung der in Verkehr zu bringenden HFKW-Mengen vorgenommen. Sie gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und hat zum Ziel, die europaweiten Emissionen von klimarelevanten F-Gasen bis zum Jahr 2030 um 70 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren.
EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase

Ab 01.01.2022:
F-Gase-Regelungen für ortsfeste Kälteanlagen

  • Verbot des Inverkehrbringens von Kühl- und Gefriergeräten für die gewerbliche Verwendung* (hermetisch geschlossene Einrichtungen), die HFKW mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten.

  • Verbot der Installation mehrteiliger zentralisierter Kälteanlagen** für die gewerbliche Verwendung mit einer Nennleistung von 40 kW oder mehr, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 150 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen; außer im primären Kältemittelkreislauf in Kaskadensystemen, in dem fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von weniger als 1.500 verwendet werden dürfen.

*Gewerbliche Verwendung ist die Verwendung für die Lagerung, Präsentation oder Abgabe von Erzeugnissen zum Verkauf an Endverbraucher, im Einzelhandel und in der Gastronomie. Das betrifft Anlagen die im Einzelhandel und in der Gastronomie genutzt werden um Waren zu kühlen, die an den Endverbraucher verkauft werden. Betroffen sind somit Kühlräume, Kühlvitrinen sowie Kühltheken in Supermärkten, Gaststätten und Restaurants.
**Mehrteilige zentralisierte Kälteanlagen sind Systeme mit zwei oder mehr parallel betriebenen Verdichtern, die mit einem oder mehreren gemeinsamen Kondensatoren und mehreren Kühlstellen wie Vitrinen, Kühlmöbeln, Tiefkühltruhen oder Kühlräumen verbunden sind

Ab 01.01.2025:
F-Gase-Regelungen für Klimaanlagen

  • Verbot des Inverkehrbringens von Mono-Splitklimageräten mit weniger als 3 kg fluorierter Treibhausgase, die fluorierte Treibhausgase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen.

Ab 01.01.2030:
F-Gase-Regelungen für ortsfeste Kälteanlagen

  • Wartungs- und Instandhaltungsverbot für ortsfeste Kälteanlagen mit einer Füllmenge von 40 t CO2-Äquivalent oder mehr, die HFKW mit einem GWP ≥ 2.500 enthalten. Ab 01.01.2030 auch für recycelte Ware gültig! Bis zum 01.01.2030 gilt für aufgearbeitete oder recycelte F-Gase noch eine Ausnahme.

Umstellung auf alternative Kältemittel

Die Umstellung einer Kälte- und Klimaanlage auf ein alternatives Kältemittel ist eine technische Herausforderung für Kälteanlagentechniker sowie das Kältesystem an sich! Eine technische Beurteilung und Herstellerfreigaben sind erforderlich. Zudem sind die Auslegungs- und Berechnungsdaten für die eingesetzten Bauteile und Dichtungen sowie die Verträglichkeit sämtlicher Stoffe zu prüfen.

Sollte eine Anlagenumstellung aus technischer Sicht nicht möglich sein, ist der Austausch von Bauteilen oder der gesamten Anlage unvermeidlich. Je nach Alter der Kälteanlage, kann es sinnvoll sein einen Wechsel des gesamten Kältesystems einzuplanen. Mit diesem Schritt umgehen Sie die stufenweise Reduzierung der HFKW Kältemittel und bieten Ihren Kunden eine zukunftssichere und effiziente Lösung.

Bei Fragen rundum Planung sowie Umsetzung zukunftssicherer Kälte- und Klimasysteme ist Frigotechnik Ihr kompetenter Ansprechpartner und jederzeit für Sie da!
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