01.03.2024
Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wird fortgesetzt
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Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt*. Ab dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich.
Förderung von Anlagen mit 0,5 kg bis 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel
Die Richtlinie wurde novelliert. Für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen steigt die Förderhöhe, und es wird die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ als neuer Fördergegenstand aufgenommen.
Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d.h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel.
Zur BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Mio. Euro gefördert. Die geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40 Prozent erzielen und damit erheblich zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen.
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Diese Förderung wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
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