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01.03.2024

Förderung von energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen wird fortgesetzt

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Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt*. Ab dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich.

Förderung von Anlagen mit 0,5 kg bis 10 kg Kohlenwasserstoff-Kältemittel

Die Richtlinie wurde novelliert. Für energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen steigt die Förderhöhe, und es wird die „Effizienz-Umrüstung von Kleinanlagen“ als neuer Fördergegenstand aufgenommen.

Erstmals können damit bestehende kleine Kälteerzeuger, d.h. Kompressionskälteanlagen für Normal- und Tiefkühlung gefördert werden, wenn diese auf den Betrieb mit nicht-halogenierten Kältemitteln um- und mit einem druckgesteuerten Drehzahlregler für den Verflüssigerventilator ausgerüstet werden. Förderfähig sind Anlagen mit mindestens einem halben und höchstens zehn Kilogramm Kohlenwasserstoff-Kältemittel.
Zur BAFA: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

Im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie wurden bisher insgesamt rund 5.200 hoch energieeffiziente Kälte- und Klimaanlagen mit fast 300 Mio. Euro gefördert. Die geförderten Anlagen können Energieeinsparungen von rund 40 Prozent erzielen und damit erheblich zur Minderung der Treibhausgasemissionen beitragen.


Diese Förderung wird letztmalig bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.

*Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Antrags- und Bewilligungspause aufgehoben, die zentral für alle BMWK-Förderprogramme im Klima- und Transformationsfonds (KTF) verhängt worden ist. Diese Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 erforderlich.

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