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14.12.2023

Änderung Gebäudeenergiegesetz

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Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen jetzt bedeutend dicker gedämmt werden. Bei den im GEG vorgeschriebenen Dämmdicken handelt es sich um gesetzliche Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Das GEG gilt seit dem 01.November 2020 und wurde 2023 novelliert. Die Änderungen treten zum 01.01.2024 in Kraft.

Höhere Dämmschichtdicken für kältetechnische Anlagen ab 2024

  • Rohre mit einem Innendurchmesser von bis zu 22 mm müssen mit mindestens 9 mm und Rohre mit einem Innendurchmesser von mehr als 22 mm mit mindestens 19 mm isoliert werden.

Für Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gibt es hingegen keine wesentlichen Änderungen. Abhängig vom Einsatzbereich und dem Rohrinnendurchmesser bleibt es bei den bekannten Dämmniveaus:
  • 100%-Dämmung (1aa bis dd)
  • 50%-Dämmung (1ee und ff)
  • Rohrdämmung im Fußbodenaufbau (1gg)
  • 200-% Dämmung für an Außenluft grenzende Rohrleitungen (1hh)

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