11.09.2023
Gebäudeenergiegesetz: VDKF sieht Handlungsbedarf
Am 8. September haben die Abgeordneten des Bundestags über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) debattiert und abgestimmt. Es wurde mit 399 Ja-Stimmen, 275 Nein-Stimmen und fünf Enthaltungen angenommen. Nach monatelangen Querelen um das GEG besteht nun endlich Planungssicherheit, was auf Heizungsbesitzer und die Branche zukommen wird, so berichtet der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF).
Gebäudeenergiegesetzt: Förderung und Regelungen ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 müssen in Neubauten in Neubaugebieten Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie eingebaut werden; in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die Regeln ab 2026, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.
Die Kosten des Heizungsaustausches (maximal 30.000 Euro bei Einfamilienhäusern und einer nach Wohneinheiten gestaffelten Grenze bei Mietparteienhäusern) sollen mit einer Grundförderung von 30 %, einem Einkommensbonus von 30 % bis zu einem maximalen Haushaltseinkommen von 40.000 Euro und einem zeitlich abschmelzenden Geschwindigkeitsbonus von 20 % gefördert werden, wobei die Maximalförderung bei 70 % liegen soll.
Handlungsbedarf beim Strompreis und bei den Förderrichtlinien
Der VDKF sieht aber noch Handlungsbedarf: Dies betrifft vor allem eine dauerhafte Absenkung des Strompreises für die Wärmepumpennutzung sowie eine verbindliche, langfristig gesicherte und ausreichend hohe Förderung, um den Wechsel von fossilen Heizungen zu Wärmepumpen attraktiver zu machen. Die Begrenzung der Förderung des Heizungsaustauschs auf Kosten von max. 30.000 Euro ist in diesem Zusammenhang aus Sicht des VDKF zu kurz gesprungen. Dieser Wert sollte angehoben werden. Egal, welcher Wert maximal gefördert wird: Eine zeitnahe Überarbeitung der Förderrichtlinien in der noch im Parlament abzustimmenden „Bundesförderung effiziente Gebäude“ (BEG) ist in jedem Falle dringend erforderlich.
Da die kommunalen Wärmeplanungen ein wichtiger Baustein im GEG sind, müssen diese schnellstmöglich erarbeitet werden, um für Endkunden Planungssicherheit zu schaffen. Ansonsten droht hier eine Abwartehaltung, bis Klarheit darüber besteht, ob ein Anschluss an ein kommunales Wärmenetz möglich ist oder nicht.
Dass der § 71p im GEG, der der Bundesregierung die Möglichkeit einräumt, natürliche Kältemittel in Wärmepumpen vorzuschreiben, nach wie vor im Gesetzestext enthalten ist, ist aus Sicht des VDKF ein Fehler. Daher hat sich der VDKF an die relevanten Ausschüsse (Wirtschaft, Bau, Umwelt) im Bundesrat gewandt, die das GEG in ihren Sitzungen am 14. September behandeln werden, und darum gebeten, dass der Bundesrat in dieser Sache noch seinen Einfluss geltend macht.