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15.07.2024

BEG-Heizungsförderung für vermieteten Wohnraum

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Ihre Kunden sind interessiert an einer Wärmepumpe? Bereits seit Februar 2024 können attraktive Zuschüsse von bis zu 70 Prozent u.a. für den Einbau einer klimafreundlichen Wärmepumpe geltend gemacht werden, mindestens warten aber 30 Prozent. Antragsberechtigt sind zunächst Privat­personen, die Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind. Ende August werden die Fördermöglichkeiten auf vermietete Einfamilienhäuser sowie Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften ausgeweitet.

BEG: Förderanträge über Meine KfW stellen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können im neuen Kunden­portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau „Meine KfW“ Anträge auf die neue Heizungs­förderung gestellt werden. Bevor der Zuschuss beantragt wird, muss nur ein Fachunternehmen oder Experte für Energie­effizienz (EEE) beauf­tragt und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
Zur Antragstellung auf Meine KfW  Zu den Frigotechnik NIederlassungen

Stufenweise Freischaltung auch für Vermieter

Die KfW schaltet stufenweise weitere Antragsberechtigungen auch für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften frei.

Seit Mai 2024
  • Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit)
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden
Voraussichtlich ab August 2024
  • Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern
  • Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.

Umsatzoffensive für Installationsbetriebe

Bis zu 1.000 €*Leistungsbonus pro Wärmepumpe
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*bei einem Installationsvolumen von 40-80 Geräten; Aktion bis 30.11.24

Das Wichtigste für Privatpersonen mit selbstgenutztem Eigentum

  • Maximal förderfähige Investitionskosten 30.000 Euro*
  • Kombinierbare Förderboni bis maximal 70 Prozent der o.g. Kosten.
  • Der Kunde ist Eigentümer eines selbst­genutzten Einfamilienhauses
  • Ein Fachunternehmen oder EEE prüft das Vorhaben.
  • Der Kunde kauft und baut eine neue, klima­freundliche Heizung ein.
*Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Zusammensetzung der Förderung für Privatpersonen



BAFA-Liste: Liste förderfähiger Wärmepumpen

Schritte bis zum Abschluss der Installation

  • Der Kunde beauftragt ein registriertes Fachunternehmen** oder einen EEE.
  • Der Kunde erhält dadurch die Bestätigung zum Antrag (BzA) inkl. 15 stelliger BzA-ID.
  • Der Kunde stellt den Förderantrag (inkl. BzA-ID) auf "Mein KfW".
  • Nach der Zusage für den Zuschuss kann mit dem Vorhaben gestartet werden.
  • Innerhalb von 36 Monaten - ab Zusage der KfW - muss das Vor­haben vollständig abge­schlossen sein.
  • Ein Fachunternehmen oder EEE bestätigt die ordnungs­gemäße Durchführung.
  • Hierfür wird eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) erstellt.
  • Der Kunde lädt alle Rechnungen*** zu den förder­fähigen Kosten auf "Mein KfW" hoch.
  • Sofern notwendig, werden Nach­weise*** zum Klima­geschwindig­keits- oder Einkommensbonus hochgeladen.
**Fachunternehmen müssen Förderanträge für Heiztechnik seit 2024 begleiten. Das setzt eine DENA-Registrierung voraus.  Hier geht's zur Registrierung.
***innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung

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