UnternehmenKundenportal
Anmelden

11.03.2024

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (458)

News-Bild

Ihre Kunden sind interessiert an einer Wärmepumpe? Ab sofort können attraktive Zuschüsse von bis zu 70 Prozent u.a. für den Einbau einer klimafreundlichen Wärmepumpe geltend gemacht werden, mindestens warten aber 30 Prozent. Antragsberechtigt sind zunächst Privat­personen, die Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn­sitz) Einfamilien­häusern in Deutschland sind.

BEG: Förderanträge über Meine KfW stellen

Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können sich Privatpersonen ab sofort im neuen Kunden­portal der Kreditanstalt für Wiederaufbau „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs­förderung stellen. Bevor der Zuschuss beantragt wird, muss nur ein Fachunternehmen oder Experte für Energie­effizienz (EEE) beauf­tragt und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen werden.
Zur Antragstellung auf Meine KfW  Zu den Frigotechnik NIederlassungen


Das Wichtigste in Kürze
  • Maximal förderfähige Investitionskosten 30.000 Euro*
  • Kombinierbare Förderboni bis maximal 70 Prozent der o.g. Kosten.
  • Der Kunde ist Eigentümer eines selbst­genutzten Einfamilienhauses.
  • Ein Fachunternehmen oder EEE prüft das Vorhaben.
  • Der Kunde kauft und baut eine neue, klima­freundliche Heizung ein.
*Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

weiter

Schritte bis zum Abschluss der Installation

  • Der Kunde beauftragt ein registriertes Fachunternehmen** oder einen EEE.
  • Der Kunde erhält dadurch die Bestätigung zum Antrag (BzA) inkl. 15 stelliger BzA-ID.
  • Der Kunde stellt den Förderantrag (inkl. BzA-ID) auf "Mein KfW".
  • Nach der Zusage für den Zuschuss kann mit dem Vorhaben gestartet werden.
  • Innerhalb von 36 Monaten - ab Zusage der KfW - muss das Vor­haben vollständig abge­schlossen sein.
  • Ein Fachunternehmen oder EEE bestätigt die ordnungs­gemäße Durchführung.
  • Hierfür wird eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) erstellt.
  • Der Kunde lädt alle Rechnungen*** zu den förder­fähigen Kosten auf "Mein KfW" hoch.
  • Sofern notwendig, werden Nach­weise*** zum Klima­geschwindig­keits- oder Einkommensbonus hochgeladen.
**Fachunternehmen müssen Förderanträge für Heiztechnik seit 2024 begleiten. Das setzt eine DENA-Registrierung voraus.  Hier geht's zur Registrierung.
***innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung

Stufenweise Freischaltung weiterer Antragsberechtigungen

Andere Gebäudeeigentümer müssen sich mit der Antragstellung noch etwas gedulden. Die KfW schaltet die Formulare für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften stufenweise frei.

Voraussichtlich ab Mai 2024
  • Eigen­tümer von bestehenden Mehr­familien­häusern (mit mehr als einer Wohn­einheit)
  • Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Gemeinschafts­eigentum umgesetzt werden
Voraussichtlich ab August 2024
  • Eigentümer von vermieteten Einfamilien­häusern
  • Eigentümer von selbst­bewohnten oder vermieteten Eigentums­wohnungen in Wohnungs­eigentümer­gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß­nahmen am Sonder­eigentum umgesetzt werden.