15.07.2024
BEG-Heizungsförderung für vermieteten Wohnraum
Ihre Kunden sind interessiert an einer Wärmepumpe? Bereits seit Februar 2024 können attraktive Zuschüsse von bis zu 70 Prozent u.a. für den Einbau einer klimafreundlichen Wärmepumpe geltend gemacht werden, mindestens warten aber 30 Prozent. Antragsberechtigt sind zunächst Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind. Ende August werden die Fördermöglichkeiten auf vermietete Einfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften ausgeweitet.
BEG: Förderanträge über Meine KfW stellen
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können im neuen Kundenportal der Kreditanstalt für Wiederaufbau „Meine KfW“ Anträge auf die neue Heizungsförderung gestellt werden. Bevor der Zuschuss beantragt wird, muss nur ein Fachunternehmen oder Experte für Energieeffizienz (EEE) beauftragt und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen.
Zur Antragstellung auf Meine KfW Zu den Frigotechnik NIederlassungen
Stufenweise Freischaltung auch für Vermieter
Die KfW schaltet stufenweise weitere Antragsberechtigungen auch für Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften frei.
- Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit)
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden
- Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern
- Eigentümer von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften in Deutschland, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Umsatzoffensive für Installationsbetriebe
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Das Wichtigste für Privatpersonen mit selbstgenutztem Eigentum
- Maximal förderfähige Investitionskosten 30.000 Euro*
- Kombinierbare Förderboni bis maximal 70 Prozent der o.g. Kosten.
- Der Kunde ist Eigentümer eines selbstgenutzten Einfamilienhauses
- Ein Fachunternehmen oder EEE prüft das Vorhaben.
- Der Kunde kauft und baut eine neue, klimafreundliche Heizung ein.
Zusammensetzung der Förderung für Privatpersonen
Schritte bis zum Abschluss der Installation
- Der Kunde beauftragt ein registriertes Fachunternehmen** oder einen EEE.
- Der Kunde erhält dadurch die Bestätigung zum Antrag (BzA) inkl. 15 stelliger BzA-ID.
- Der Kunde stellt den Förderantrag (inkl. BzA-ID) auf "Mein KfW".
- Nach der Zusage für den Zuschuss kann mit dem Vorhaben gestartet werden.
- Innerhalb von 36 Monaten - ab Zusage der KfW - muss das Vorhaben vollständig abgeschlossen sein.
- Ein Fachunternehmen oder EEE bestätigt die ordnungsgemäße Durchführung.
- Hierfür wird eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) erstellt.
- Der Kunde lädt alle Rechnungen*** zu den förderfähigen Kosten auf "Mein KfW" hoch.
- Sofern notwendig, werden Nachweise*** zum Klimageschwindigkeits- oder Einkommensbonus hochgeladen.
***innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung