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05.12.2023

Kälte-Klima-Richtlinie: Sichere Förderbedingungen erforderlich

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VDKF und Bundesfachschule haben eine Stellungnahme erarbeitet, die auch von BIV, FGK, BTGA und RLT-Herstellerverband mitunterzeichnet wurde. In ihr fordern die genannten Organisationen die Fortführung der BAFA-Förderung nach der „Kälte-Klima-Richtlinie“.

Bewilligungsstopp für Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen

Die genannten Organisationen vertreten die gesamte deutsche Kälte- und Klimabranche – Handwerk, Anlagenbau, Betreiber, Hersteller und Bildung. Mit Sorge werden die Auswirkungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds (KTF) auf die Fördermaßnahmen in der Haus- und Gebäudetechnik betrachtet.

Die „Richtlinie zur Förderung von Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Anwendungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (Kälte-Klima-Richtlinie)“ fand in diesem Zusammenhang in der öffentlichen Debatte bislang wenig bis keine Beachtung. Sie trägt aber nachweislich zur Erreichung der Klimaschutzziele der Bundesregierung bei. Der vom Bundesfinanzministerium erlassene Bewilligungsstopp gilt auch für die Kälte-Klima-Richtlinie.

Das mit der Umsetzung der Richtlinie beauftragte Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erteilt derzeit keine Zuwendungsbescheide. Die für die Jahre 2024-2026 geplante und bereits angekündigte Fortführung der Kälte-Klima-Richtlinie ist ungewiss. Das Aussetzen der Förderung in diesem Jahr und ggf. auch in den Folgejahren ist laut Stellungsnahme kontraproduktiv, um die nationalen energie- und umweltpolitischen Ziele erreichen zu können. Es stellt viele Betreiber vor große Finanzierungsprobleme – vor allem diejenigen, deren Projekte bereits geplant sind und bei denen die Förderung wichtiger Bestandteil des Finanzierungskonzepts ist.

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F-Gase-Verordnung verschärft den Druck

Die europäische F-Gase-Verordnung, die derzeit novelliert und weiter verschärft wird, erhöht den Druck auf Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen, Technologien mit nicht-halogenierten Kältemitteln einzusetzen.

Sie müssen kurzfristig hohe Summen in die Zukunftsfähigkeit ihrer Anlagen und Prozesse investieren. In vielen Fällen müssen sogar funktionsfähige und effiziente kälte- und klimatechnische Systeme ausgetauscht werden, weil die Verfügbarkeit des bislang verwendeten Kältemittels eingeschränkt wird. Die Umstellung auf alternative, nicht-halogenierte Kältemittel aus Gründen des Klimaschutzes ist jedoch politischer Wille.

Kälte-Klima-Richtlinie als notwendige finanzielle Unterstützung

Die Kälte-Klima-Richtlinie ist in diesem Zusammenhang eine dringend erforderliche finanzielle Unterstützung für Betreiber. Sie trägt dazu bei, deren Abwartehaltung bei der Umrüstung ihrer Anlagentechnik auf solche mit nicht-halogenierten Kältemittel, die meist teurer ist als solche mit F-Gasen, zu reduzieren. Seit der bereits 2023 erfolgten Herausnahme der Supermärkte aus der Kälte-Klima-Richtlinie steht die Förderung kleinerer Anlagen in der Gewerbekälte besonders im Fokus. Hiervon profitieren vor allem kleine Betriebe (z.B. Bäcker, Metzger, Gastronomen), die durch die F-Gase-Verordnung in für sie schwierigen wirtschaftlichen Zeiten hohe Investitionen tätigen müssen.

Über die Stellungsnahme wird daher gebeten, die Förderung nach der Kälte-Klima-Richtlinie wieder zu ermöglichen und auch in den kommenden Jahren fortzuführen, was bei dem relativ geringen Finanzierungsbedarf der Fördermaßnahme, auch vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltssituation des Bundes, möglich sein sollte.