UnternehmenKundenportal
Anmelden

20.02.2024

Novellierte F-Gase-Verordnung im EU-Amtsblatt

News-Bild

Am 20. Februar wurde im Europäischen Amtsblatt die novellierte F-Gase-Verordnung als "Verordnung (EU) 2024/573" veröffentlicht, die am 11. März 2024 in Kraft tritt. Die Inhalte der Verordnung waren bereits seit der Verabschiedung im EU-Parlament und EU-Rat im Januar 2024 bekannt. Lediglich die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt war für ihre Rechtsgültigkeit erforderlich. Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie bedarf es keiner Umsetzung in nationales Recht; die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.

F-Gase-Verordnung ab 11. März 2024 in Kraft

Dies gilt bis auf wenige Ausnahmen für die meisten Vorgaben in der Verordnung. Eine dieser Ausnahmen sind die Vorgaben für Zertifizierungsprogramme im Umgang mit F-Gasen und (neu!) alternativen Kältemitteln. Mit der Umsetzung haben die Mitgliedsstaaten noch ein Jahr Zeit.

Kernpunkte der F-Gase-Verordnung sind der Phase-down – die schrittweise Reduzierung der Gesamtmenge an HFKW-Kältemitteln, die jährlich in der EU neu auf den Markt kommen dürfen – und Verbote des Inverkehrbringens. Letztere sind in der Verordnung nachzulesen (ab S. 54); sie variieren bzgl. des Inkrafttretens je nach Anwendung und Treibhauseffekt des verwendeten Kältemittels.
F-Gase-Verordnung: Inverkehrbringungs-Verbote bis 2035

Offene Fragen

Einige Aspekte der Verordnung sind leider nach wie vor nicht endgültig geklärt. Dies betrifft zum Beispiel die Ausnahmen im Anhang IV, die den weiteren Einsatz von F-Gasen erlauben, wenn dies zur Einhaltung von Sicherheitsanforderungen am Standort erforderlich ist.

Der VDKF - Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V. - ist mit den zuständigen Behörden und Ministerien in Kontakt und bemüht sich um zeitnahe Klärung der offenen Fragen.

weiter