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17.02.2021

BAFA: Förderung von Luft/Luft-Wärmepumpen

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Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilt, ist zum 01. Januar 2021 die Zuschussvariante der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestartet. Im Zuge der neuen Förderrichtlinie BEG EM werden auch Luft/Luft-Wärmepumpen, als Einzelmaßnahme (EM) im Rahmen der Förderung erneuerbarer Energien für Heizungen, mit 35 Prozent bezuschusst. Die Zuschüsse nach der BEG EM können seit dem 02.01.2021 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) online beantragt werden. Mit dem 15.08.22 wurde der o.g. Fördersatz auf 25 Prozent reduziert!

BEG: Ein Antrag für alle Förderungen

Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien wird mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erstmals unter einem Dach zusammengeführt. Zukünftig reicht ein Antrag aus, um Förderangebote für effiziente Energien nutzen zu können. Die BEG ersetzt die bestehenden Programme CO2-Gebäudesanierungsprogramm (EBS-Programme), Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien im Wärmemarkt (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und Heizungsoptimierungsprogramm (HZO).

Das Förderprogramm "Heizen mit Erneuerbaren Energien" beim BAFA, das Teile des Marktanreizprogrammes für den Wärmemarkt (MAP) beinhaltete, wurde Ende 2020 eingestellt. Ersetzt wird das Programm mit der Bundesförderung für effiziente Energien und dessen Teilprogramm für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Die Fördersätze bleiben gleich, wobei die Fördermaßnahmen u.a. für Wärmepumpen erweitert wurden.

Luft/Luft-Wärmepumpen jetzt 25 Prozent Förderung

Bis 31.12.20 war die Förderung von Klimageräten durch eine Klausel des BAFA beschränkt: „Bitte beachten Sie, dass Luft/Luft-Wärmepumpen sowie sonstige Wärmepumpen, die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen, nicht gefördert werden können.“

Zum 01.01.21 wurde diese Einschränkung aufgehoben und auch Luft/Luft-Wärmepumpen sind über die Einzelmaßnahmen förderfähig. Die Förderung betrug 35 Prozent, wenn - wie bei anderen Wärmepumpen - mehr als 50 Prozent der erzeugten Energie für Raumheizung oder die kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung genutzt wird.

Seit 15.08.22 ist der Förderbetrag auf 25 Prozent reduziert worden. 35 Prozent Förderung sind nur noch möglich, wenn die Installation der Wärmepumpe, eine Ölheizung, eine Nachtspeicherheizung oder eine funktionsfähige Gasheizung von über 20 Jahren Betriebszeit ersetzt.

Empfohlen wird die Installation von Wärmepumpen mit natürlichen oder synthetischen Kältemitteln mit einem geringen Treibhauspotential (GWP).

Wärmepumpen mit Luft als Wärmequelle sind unter folgenden (technischen) Voraussetzungen förderfähig

Mindestvoraussetzungen:

  • Mindestinvestitionsvolumen 2.000 Euro (brutto)
  • Wärmepumpen ≤ 12 kW (Wärmequelle Luft)
  • Raumheizungs-Energieeffizienz (ns) mind. 181%*
  • Heiz-/ Kühlleistung max. 12 kW
  • Effizienzklasse A++ oder A+++
  • Wärmepumpen >12 kW (alle Wärmequellen)
  • Raumheizungs-Jahresnutzungsgrad (ns,h) mind. 150%*

*Alle Wärmepumpen, die in der ISO-Liste "Wärmepumpen mit Prüf-/Effiziensnachweis" (s.u.) aufgeführt sind, erfüllen automatisch die geforderten Effizienzvoraussetzungen.

Förderfähige Luft/Luft-Wärmepumpen bei Frigotechnik

Elektrisch betriebene Wärmepumpen müssen durch ein nach ISO 17025 akkreditiertes Prüfinstitut getestet worden sein. Dies gilt ebenso für alle Wärmepumpen die mit der Wärmequelle Luft betrieben werden. Findet sich die Typbezeichnung der geplanten Wärmepumpe im Dokument (rechts) wieder, ist das Gerät als förderfähig eingestuft.

Wärmepumpen mit Prüf- und Effizienznachweis

Durch den Einsatz einer Luft/Luft-Wärmepumpe mit entsprechendem Prüfnachweis können Antragsteller von bis zu 35 Prozent Bundesförderung profitieren. Lassen Sie sich zu den von uns empfohlenen förderfähigen Luft/Luft-Wärmepumpen von Mitsubishi Electric oder Samsung beraten.

Förderrechner für Wärmepumpen (bwp)

Für einen erleichterten Überblick über die Fördermöglichkeiten von Wärmepumpen bietet der Bundesverband Wärmepumpe e.V. (bwp) einen Förderrechner an. Der Online-Rechner funktioniert wie ein Fragebogen. Durch die Beantwortung der Eckdaten zum geplanten Projekt erhält der Nutzer maßgeschneiderte Informationen zur möglichen Höhe des Zuschusses, zu technischen Anforderungen sowie zum richtigen Antragsverfahren. Das Ergebnis lässt sich abschließend als PDF downloaden und ausdrucken. Damit steht dem Antragsteller ein hilfreiches Instrument bzw. Leitfaden zur Orientierung bei der Antragstellung zur Verfügung:

Förderrechner Wärmepumpen

Hier geht's zur Antragstellung:

BAFA Förderung BEG EM

BAFA: Antrag ohne Energieeffizienz-Experten

Zur Beantragung der Förderung einer Luft/Luft-Wärmepumpe ist kein Energieeffizienz-Experte (EEE) notwendig; solange es sich um eine Einzelmaßnahme handelt, wie z.B. zur Heizungsoptimierung über ein Klimagerät. Bevor ein Vertrag abgeschlossen und Leistungen beauftragt werden, sollte Ihr Kunde jedoch über das elektronische Antragsformular einen Antrag beim BAFA stellen. Sobald der Antrag über das elektronische Antragsformular gestellt wurde, steht es dem Kunden frei mit der geplanten Maßnahme auf eigenes finanzielles Risiko zu beginnen. Für die Antragstellung sollten Kostenvoranschläge für die zu fördernden Leistungen bereits vorliegen. Diese müssen bei der Antragstellung noch nicht hochgeladen werden. Allerdings bildet die Summe, der im Antrag angegebenen Kosten, die Grundlage für die Zuwendungsentscheidung.

DIE SUMME KANN IM SPÄTEREN VERLAUF NICHT MEHR NACH OBEN KORRIGIERT WERDEN!

Als förderfähige Investitionskosten gelten die Anschaffungskosten eines geförderten Wärmeerzeugers, die Errichtung und Erweiterung eines Gebäudenetzes, der Anschluss an ein Wärmenetz (Gebäudenetz und öffentliches Netz), die Kosten für Installation und Inbetriebnahme.

Tipp:

Unter die Kosten für Inbetriebnahme fallen z.B. auch Leistungen wie Inspektionen und Wartungen sowie Garantieverlängerungen, sofern deren Kosten bereits im Voraus beglichen und per Rechnung nachgewiesen werden. Abgeschlossene und bereits beglichene Wartungsverträge sind somit auch bis zu 35 Prozent förderfähig! Die Antragstellung ohne Einbindung eines EEE ist nur für Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik) und Heizungsoptimierung möglich. Bei einer Antragstellung für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik (außer Heizung) muss ein EEE eingebunden sein.