Bei der Behebung von Leckagen an Kälteanlagen muss einiges beachtet werden. Nach der geltenden Chemikalienschutzverordnung ist es verboten, umweltschädliche Kontrastmittel zur Ortung des Lecks einzusetzen. Gleichermaßen darf das Kältemittel nicht einfach in die Atmosphäre abgelassen werden. Die empfohlene und umweltfreundlichere Vorgehensweise ist der Einsatz von Formiergas mit 95 % Stickstoff- und 5 % Wasserstoffanteil.
Der VDKF (Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e.V.), BIV (Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks e.V.) und ZVKKW (Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen e.V.) sehen als Vertreter der deutschen Kälte-, Klima- und Wärmepumpenbranche genauso wie die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik der anstehenden Abstimmung im ENVI-Ausschuss zur Novellierung der F-Gase-Verordnung am 1. März 2023 mit großer Sorge entgegen, berichtet der VDKF.
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Luft-Luft-Wärmepumpen, konkret Außenluft-Raumluft-Wärmepumpen sind grundsätzlich nach der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ vom 9. Dezember 2022 förderfähig. Wie der Fachverband Gebäude Klima e.V. (FGK) berichtet, ist allerdings aufgrund weiterhin unklarer Spezifikationen und Anforderungen an die Geräte - im Hinblick auf die geforderten Hersteller- und Fachunternehmererklärungen - ein rechtssicheres Beantragen der Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen ohne ergänzende Klarstellung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) derzeit nicht möglich.