06.11.2024
Kritik am geplanten Verbot von Multisplit-/VRF-Klimaanlagen
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen ein geplantes Verbot von Multisplit-/VRF-Klimaanlagen bei öffentlichen Vergabeverfahren ausgesprochen. Die Verbände kritisieren einige Inhalte der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Referentenentwurf vorgestellten neuen Verwaltungsvorschrift „AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung“.
Verbot von Multisplit-/VRF-Geräten behindert Energieziele
Der AVV-Entwurf enthält Vorgaben für öffentliche Vergabeverfahren und eine Negativliste mit Produkten, die aus Umweltschutzgründen nicht beschafft werden dürfen. Durch die Listung auf der Negativliste können Dienststellen des Bundes Anlagen oder Bauteile, die diese Stoffe enthalten, nicht mehr kaufen.
- Multisplit-/VRF-Klimageräte mit mehr als 10 kW Nennkälteleistung
- Flüssigkeitskühler mit mehr als 10 kW Nennkälteleistung mit Kältemittel GWP ≥ 150
- Kühl- und Gefriergeräte sowie sonstige stationäre und mobile Kälte- und Klimaanlagen mit halogenierten Kältemitteln
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Fokussierung auf den Kühlbetrieb greift zu kurz
Zudem erfüllen Multisplit-/VRF-Klimaanlagen heute nicht nur Kühlaufgaben. Sie sind auch effiziente und kostengünstige Wärmepumpen und damit ein wesentliches Element für das Erreichen der Klimaschutzziele im Gebäudesektor. Eine alleinige Fokussierung auf den Kühlbetrieb greift viel zu kurz. An diese Anlagen werden höchste Effizienzanforderungen der Ökodesign-Richtlinie gestellt, weshalb sie im Heiz- und Kühlbetrieb hervorragende Effizienzen aufweisen. Diese können auf Systemebene von wassergeführten Anlagen gleicher Größe kaum erreicht werden.
Um- und Nachrüstungen im Leistungsbereich dieser Produkte auf wassergeführte Systeme sind unter wirtschaftlichen Aspekten kaum darstellbar und widersprechen den Zielen der Nachhaltigkeit. Die TGA-Verbände haben daher das BMWK gebeten, die Negativliste entsprechend anzupassen und die Passage zu streichen.