Digitale Barrierefreiheit für Unternehmen wird Pflicht
Das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Deutschland in Kraft und verpflichtet zur Barrierefreiheit für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Während der Verkauf und die Herstellung von Produkten, wie Computer, Smartphones oder Geldautomaten in der Kälte-Klima-Branche weniger relevant sind, kann die vorgeschriebene Barrierefreiheit für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr in Einzelfällen auch Handwerksbetriebe betreffen. Insbesondere Online-Shops müssen unter bestimmten Voraussetzungen barrierefrei gestaltet sein.
Mit der novellierten F-Gase-Verordnung fallen jetzt auch Anlagen mit HFO-Kältemitteln (z.B. R1234yf) bzw. deren Gemische unter die Pflicht zur Dichtheitskontrolle. Vorausgesetzt in der Anlage sind mehr als 1 kg HFO-Kältemittel enthalten, so berichtet der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF). Zudem hat es Änderungen bei der Berechnung der GWP-Werte von HFKW/HFO-Kältemittelgemischen gegeben. Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) hat eine tabellarische Übersicht erstellt, um festzustellen, in welchen Abständen eine Anlage aufgrund der europäischen F-Gase-Verordnung auf Dichtheit kontrolliert werden muss.
Wie der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) berichtet, wird in einer gemeinsamen Stellungnahme mit der Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS), dem Fachverband Gebäude-Klima (FGK) und dem Bundesinnungsverband des Deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BIV) gefordert, dass der Verkauf von Split-Klimaanlagen sowie von Kältemitteln an nicht zertifizierte Personen als Ordnungswidrigkeit sanktioniert wird. Anlass ist die vom Bundesrat behandelte Chemikaliensanktionsverordnung: „Verordnung zur Änderung von Sanktionsvorschriften zur Ahndung von Zuwiderhandlungen gegen stoffrechtliche Unionsverordnungen“.
Acht führende Chemie- und Gaseunternehmen haben sich am 18. November 2024 zum Bundesverband Kältemittel Wirtschaft e.V. (BVKMW) zusammengeschlossen: A-Gas, Daikin Chemical, Chemours, Climalife, Honeywell, Tega, Tyczka Air Gases und Westfalen. Die Mitgliedsunternehmen reflektieren die Bandbreite der Marktführer in der Lieferkette von Kältemitteln in Deutschland. Die Unternehmen wollen im Rahmen der Verbandsarbeit ihre gesammelte Fachexpertise in wesentliche politische und regulatorische Vorhaben einbringen, so berichtet die Westfalen AG.
Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA), der Fachverband Gebäude-Klima und der Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF) haben sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen ein geplantes Verbot von Multisplit-/VRF-Klimaanlagen bei öffentlichen Vergabeverfahren ausgesprochen. Die Verbände kritisieren einige Inhalte der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im Referentenentwurf vorgestellten neuen Verwaltungsvorschrift „AVV Sozial und umweltbezogen nachhaltige Beschaffung“.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat in Abstimmung mit den Bundesländern erste Fragen und Antworten (FAQ) zur neuen F-Gas-Verordnung veröffentlicht. Die am 11.03.2024 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase betrifft Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen und Schaltanlagen. Mit der Verordnung werden Betreiberpflichten geregelt und neue oder erweiterte Zertifizierungen für Handwerker gefordert.
Ihre Kunden sind interessiert an einer Wärmepumpe? Bereits seit Februar 2024 können attraktive Zuschüsse von bis zu 70 Prozent u.a. für den Einbau einer klimafreundlichen Wärmepumpe geltend gemacht werden, mindestens warten aber 30 Prozent. Antragsberechtigt sind zunächst Privatpersonen, die Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohnsitz) Einfamilienhäusern in Deutschland sind. Ende August werden die Fördermöglichkeiten auf vermietete Einfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften ausgeweitet.