In diversen Online-Shops und Baumärkten findet man schnell vermeintlich günstige Angebote. Was viele nicht wissen: Den Einbau von Split-Klimageräten darf der Kunde nicht selbst vornehmen, dies ist nur zertifizierten Fachbetrieben erlaubt. Denn in den Klimageräten zirkuliert häufig ein treibhauswirksames Kältemittel, das bei unsachgemäßer Installation in die Atmosphäre entweichen kann, so in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Organisationen BIV, BFS, FGK und VDKF.
Die Förderung von hoch energieeffizienten Kälte- und Klimaanlagen im Rahmen der Kälte-Klima-Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) wird fortgesetzt*. Ab dem 1. März 2024 ist eine Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder möglich.
Am 20. Februar wurde im Europäischen Amtsblatt die novellierte F-Gase-Verordnung als "Verordnung (EU) 2024/573" veröffentlicht, die am 11. März 2024 in Kraft tritt. Die Inhalte der Verordnung waren bereits seit der Verabschiedung im EU-Parlament und EU-Rat im Januar 2024 bekannt. Lediglich die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt war für ihre Rechtsgültigkeit erforderlich. Im Gegensatz zu einer EU-Richtlinie bedarf es keiner Umsetzung in nationales Recht; die Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten.
Da nicht jeder Haushalt in der Lage ist, die Investitionskosten für eine neue klimafreundliche Heizungsanlage allein zu tragen, werden die Bürgerinnen und Bürger mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) beim Umstieg auf Erneuerbares Heizen umfassend unterstützt. Auch die energetische Sanierung wird nun noch stärker unterstützt.
Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Kälteverteilungsleitungen raumlufttechnischer Anlagen jetzt bedeutend dicker gedämmt werden. Bei den im GEG vorgeschriebenen Dämmdicken handelt es sich um gesetzliche Mindestanforderungen, die eingehalten werden müssen. Das GEG gilt seit dem 01.November 2020 und wurde 2023 novelliert. Die Änderungen treten zum 01.01.2024 in Kraft.
VDKF und Bundesfachschule haben eine Stellungnahme erarbeitet, die auch von BIV, FGK, BTGA und RLT-Herstellerverband mitunterzeichnet wurde. In ihr fordern die genannten Organisationen die Fortführung der BAFA-Förderung nach der „Kälte-Klima-Richtlinie“.